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Corpus Iuris Civilis

Corpus Iuris Civilis

Translated from the Original Latin. By Samuel P. Scott. The Civil Law. Published by The Central Trust Company, Cincinnati 1932

 

Einleitung

Der Corpus Iuris Civilis ist eine unter dem oströmischen Kaiser Justinian I. entstandene Zusammenfassung römischer Gesetzbücher und galt in Deutschland als gemeines Recht seit 1495. Der Corpus Iuris Civilis besteht aus den Institutionen (4 Bücher), den Digesten oder Pandekten (50 Bücher), dem Codex (12 Bücher) und den Novellen (9 Sammlungen).

Die Institutionen (Institutiones) wurden zu großen Teilen aus den mehr als 300 Jahre älteren Institutionen des Gaius übernommen. Es handelt sich wie bei den Institutionen des Gaius um Lehrbücher. Zugleich haben die in ihnen enthaltenen Rechtsregeln Gesetzeskraft.

Die Digesten (Digesta) oder Pandekten (Pandectae) sind eine Sammlung von Fragmenten aus klassischen Schriften römischer Juristen. Wie die Lehrsätze der Institutionen wurden auch sie zum Gesetz erhoben.

Der Codex (Codex Iustinianus) ist eine Sammlung der von den römischen Kaisern erlassenen Gesetze (Konstitutionen).

Die Novellen (Novellae Constitutiones) sind eine private Sammlung der von Justinian I. nach der Veröffentlichung des Codex neu erlassenen Gesetze.

 

Teil 1. Institutionen (533)

Teil 2. Digesten (533)

Teil 3. Codex (534)

Teil 4. Novellen (535-582)

 

Quellen

The Laws of the Twelve Tables (451-449 BC)

The Four Commentaries of Gaius on the Institutes of the Civil Law (160-162)