Sachsenspiegel
Sachsenspiegel
Einleitung
Der Sachsenspiegel des Eike von Repgow ist das bedeutendste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters, entstanden etwa 1215-1235. Er ist das erste große Rechtsdokument in Deutschland, das statt in lateinisch in deutscher Sprache verfasst wurde. Der Sachsenspiegel ist keine Kodifikation, sondern eine Sammlung (Spiegel) von Rechtssätzen, die sich auf Grund örtlicher Gebräuche der Rechtspraxis durch Überlieferung entwickelt haben. Er umfasst Staats-, Privat-, Straf- und Verfahrensrecht sowie Lehnrecht.
Nach seiner Einführung in Sachsen gewann der Sachsenspiegel bald derartigen Einfluss, dass er im nord- und ostdeutschen Raum bis weit in die Neuzeit hinein eine wichtige Grundlage für die Rechtsanwendung war. Der Sachsenspiegel galt in Preußen bis zum Erlass des Allgemeinen Landrechts von 1794, in Sachsen bis zur Einführung des Sächsischen BGB im Jahre 1865, in Holstein, Anhalt und Thüringen als subsidiäre Rechtsquelle bis zum Inkrafttreten des BGB im Jahre 1900.
Der Sachsenspiegel enthält drei Teile: die Vorreden, das Landrecht und das Lehnrecht. Das Landrecht besteht aus drei Büchern mit 71, 72 und 91 Artikeln, das Lehnrecht aus insgesamt 80 Artikeln. Der Text ist folgenden Büchern entnommen:
Des Sachsenspiegels erster Theil, oder das sächsische Landrecht, nach der Berliner Handschrift v.J. 1369. Herausgegeben von Carl Gustav Homeyer. Zweite vermehrte Ausgabe. Berlin 1835.
Des Sachsenspiegels zweiter Theil, nebst den verwandten Rechtsbüchern. Erster Band, das sächsische Lehnrecht und der Richtsteig Lehnrechts. Herausgegeben von Carl Gustav Homeyer. Berlin 1842.
Des Sachsenspiegels zweiter Theil, nebst den verwandten Rechtsbüchern. Zweiter Band, der Auctor V. De Beneficiis, das Görlitzer Rechtsbuch und das System des Lehnrechts. Von Carl Gustav Homeyer. Berlin 1844.